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Was KI-Systeme protokollieren und wie Sie das mit dem Betriebsrat regeln
Ob der Betriebsrat bei einem KI-System mitbestimmt, entscheiden in der Praxis meist die Logs. Ein KI-Assistent, ein LLM-Gateway oder ein Coding-Agent, der festhält, wer wann welche Anfrage zu welchen Kosten gestellt hat, ist objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Das genügt für die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Handhabbar bleibt das, wenn Sie die Protokollierung passend zur Betriebsvereinbarung konfigurieren: Team- oder pseudonyme Schlüssel statt Namen, Prompts standardmäßig nicht gespeichert, getrennte Zugriffsrollen, kurze Fristen und ausschließlich aggregierte Auswertungen. Im Folgenden geht es darum, was die einzelnen Komponenten protokollieren und wie Sie dem Betriebsrat die Konfiguration nachweisen. Rechtsberatung ist das nicht.
Warum die Logs über die Mitbestimmung entscheiden
Der Betriebsrat bestimmt mit, weil ein System Daten aufzeichnen kann, nicht weil Sie diese Daten auswerten wollen. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt ihm ein Mitbestimmungsrecht bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“. Das Bundesarbeitsgericht legt „bestimmt“ weit aus. Im Beschluss vom 8. März 2022 zu Microsoft Office 365 (1 ABR 20/21) genügt es, dass eine Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an. Ein Gateway-Log mit Nutzerkennung und Zeitstempel passt genau auf diese Beschreibung.
Die oft zitierte ChatGPT-Entscheidung weist in dieselbe Richtung, wenn man den Sachverhalt liest. Das Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16. Januar 2024, 24 BVGa 1/24) wies die Anträge des Betriebsrats zurück, weil die Beschäftigten ChatGPT im Browser über eigene private Accounts nutzten und die Arbeitgeberin von den Anbietern keine Daten erhielt, so die Zusammenfassung der Kanzlei Gleiss Lutz. Dieselbe Zusammenfassung warnt davor, den Beschluss zu verallgemeinern, und weist darauf hin, dass ein Mitbestimmungsrecht entstehen kann, wenn der Arbeitgeber eigene KI-Systeme einsetzt oder Zugriff auf die dort erhobenen Daten hat. Eine unternehmenseigene KI-Plattform ist genau dieser Fall: Der Arbeitgeber betreibt das Gateway und hält die Logs.
Zwei weitere Regeln prägen das Gespräch. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle. Und nach § 80 Abs. 3 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich, wenn der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen muss. Rechnen Sie also mit technischen Fragen von jemandem, der Konfigurationsdateien liest. Wir befassen uns hier mit der technischen Seite. Ob und wie die Mitbestimmung in Ihrem Unternehmen greift, klären Sie mit Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung. Rechtsberatung ist dieser Text nicht.
Was Assistent, Gateway und Coding-Agenten protokollieren
Jede Schicht protokolliert etwas anderes, und das vollständigste Bild hat meist das Gateway, weil jede Anfrage hindurchläuft. Die Tabelle fasst zusammen, was die Herstellerdokumentation zu den einzelnen Komponenten angibt, Stand 7. November 2026. Prüfen Sie Ihre eigenen Versionen und Einstellungen, denn Voreinstellungen und Feldnamen ändern sich zwischen Releases.
| Komponente | Was sie aufzeichnen kann | Warum das für den Betriebsrat zählt |
|---|---|---|
| LLM-Gateway (LiteLLM) | Pro Anfrage: Modell, Token-Zahlen, Kosten, Start- und Endzeit, ein Hash des API-Schlüssels, Team- und Nutzer-ID, sofern der Schlüssel sie trägt, Endnutzer und IP-Adresse des Aufrufers. Prompts und Antworten nur, wenn das Speichern von Prompts in den Spend-Logs eingeschaltet ist. | Ein vollständiges Protokoll, wer wann welches Modell wie stark genutzt hat, sofern Schlüssel nicht pro Team vergeben werden |
| Chat-Oberfläche des Assistenten | Hängt vom Produkt ab. Wird der Gesprächsverlauf pro angemeldetem Konto gespeichert, enthält er den vollständigen Text jedes Prompts und jeder Antwort, einer Person zugeordnet. | Inhalt und Menge der Arbeit, leicht zu übersehen, weil sie außerhalb des Gateways liegen |
| Claude Code mit aktivierter Telemetrie | Metriken zu Tokens, Kosten, geänderten Codezeilen, Commits, Pull Requests und aktiver Zeit, versehen mit Session-ID, Konto-UUID und, sofern vorhanden, der E-Mail-Adresse. Prompt-Texte sind geschwärzt und Tool-Details aus, solange niemand sie ausdrücklich einschaltet. | Output und Aktivität pro namentlich bekanntem Entwickler, also nah an einer Leistungskennzahl |
| GitHub Copilot | Nutzungsmetriken pro Nutzer für Organisationen und Enterprises, über die REST-API abrufbar für Owner, Billing Manager des Enterprise und Personen mit der Berechtigung, Copilot-Metriken einzusehen. | Individuelle Nutzungs- und Aktivitätszahlen, sichtbar für alle mit dieser Berechtigung |
Die Telemetrie von Claude Code bleibt aus, bis jemand CLAUDE_CODE_ENABLE_TELEMETRY setzt, und Administratoren können sie über die Managed-Settings-Datei für alle einschalten. Das Einschalten ist damit eine Entscheidung, die der Betriebsrat vorher kennen sollte. Einzelne Entwickler sollten sie nicht lokal treffen.
Welche Felder eine Überwachung technisch ermöglichen
Überwachung wird möglich, sobald ein Feld, das eine Person identifiziert, neben einem Feld gespeichert wird, das beschreibt, was diese Person getan hat. Modellname, Token-Zahl oder Latenz allein sagen nichts über Beschäftigte aus. Verknüpft mit Nutzer-ID und Zeitstempel werden sie zu einem Protokoll über Arbeitszeit und Arbeitsintensität. Prüfen Sie das Log-Schema mit Blick auf genau diese Verknüpfung:
- Kennungen: Nutzer-ID, E-Mail-Adresse, Konto-UUID, ein persönlich ausgegebener API-Schlüssel, IP-Adresse
- Zeit: Zeitstempel der Anfragen, Beginn und Ende von Sessions, aktive Zeit; zusammen zeigen sie, wann jemand gearbeitet hat
- Menge und Kosten pro Person, die zu Vergleichen zwischen Kolleginnen und Kollegen einladen
- Output-Kennzahlen wie geänderte Zeilen, Commits und Pull Requests, die sich wie Leistungszahlen lesen
- Inhalte: Prompts, Antworten und Tool-Argumente, die zeigen, woran und wie jemand gearbeitet hat
Es gibt einen zweiten Grund, diese Felder getrennt zu halten. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Hochrisiko-Anwendungsfällen im Beschäftigungsbereich ordnen KI-Systeme, die Leistung und Verhalten von Beschäftigten bewerten und darauf gestützt Aufgaben zuweisen, Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs III der KI-Verordnung zu. Ein Nutzungslog allein ist kein solches System. Eine Auswertung, die daraus eine Rangfolge einzelner Personen bildet und in Personalentscheidungen einfließt, bewegt sich aber in diese Richtung. Nach unserer Einschätzung ist der einfachste Schutz, die Sicht auf einzelne Personen gar nicht erst zu bauen.
Logs so konfigurieren, dass die Vereinbarung einzuhalten ist
Eine Betriebsvereinbarung ist nur so gut wie die Konfiguration dahinter. Formulieren Sie deshalb jede Zusage als Einstellung, die jemand prüfen kann. Die Schritte nutzen LiteLLM und Claude Code als Beispiele, weil deren Dokumentation die passenden Einstellungen benennt. Andere Gateways und Agenten bieten womöglich Ähnliches unter anderen Namen, also prüfen Sie das, bevor Sie etwas zusagen.
- 1
Schlüssel pro Team vergeben, wo der Anwendungsfall es zulässt
In LiteLLM verlangt ein Service-Account-Schlüssel eine Team-ID und hat immer eine leere Nutzer-ID. Budgets und Rate Limits gelten auf Teamebene. Das Controlling bekommt so Kosten pro Team, ohne dass eine persönliche Kennung im Log steht. Prüfen Sie, dass Ihre Chat-Oberfläche nicht trotzdem mit jeder Anfrage eine persönliche Kennung mitschickt, denn das Gateway erfasst auch ein Feld für den Endnutzer. Braucht ein Anwendungsfall eine Zuordnung zu Personen, nennen Sie ihn mit Zweck in der Vereinbarung.
- 2
Prompts und Antworten standardmäßig aus den Logs heraushalten
Ist store_prompts_in_spend_logs aus, speichert LiteLLM in den Spend-Logs Metadaten wie Tokens, Kosten und Modell statt Nachrichteninhalten, und turn_off_message_logging verhindert, dass Nachrichten und Antworten an Ihre Logging-Callbacks gehen, während die Kosten weiter erfasst werden. Werte aus der Admin-Oberfläche überschreiben die Konfigurationsdatei, begrenzen Sie also, wer sie ändern darf. Bei Claude Code bleiben OTEL_LOG_USER_PROMPTS und OTEL_LOG_TOOL_DETAILS auf ihrer deaktivierten Voreinstellung.
- 3
Kennungen vor dem Speichern entfernen oder ersetzen
Claude Code hängt die E-Mail-Adresse an, sobald sie verfügbar ist. Entfernen oder ersetzen Sie sie deshalb in einem OpenTelemetry Collector, bevor die Daten im Speicher landen. Der Attributes-Prozessor des Collectors kann ein Attribut löschen oder mit SHA-256 hashen. Für neue Setups verweist das Projekt inzwischen auf den Transform-Prozessor. Ein einfacher Hash einer E-Mail-Adresse ist bestenfalls ein Pseudonym, denn wer das Mitarbeiterverzeichnis hat, kann jede Adresse hashen und abgleichen. Müssen Sie in dokumentierten Fällen re-identifizieren, liegt die Zuordnung in einem getrennten Speicher, den eine andere Rolle verwaltet.
- 4
Fristen auch im System setzen
maximum_spend_logs_retention_period löscht die Spend-Logs in LiteLLM automatisch nach einer Dauer wie 30d. Setzen Sie den Wert auf die Frist aus der Betriebsvereinbarung und sorgen Sie dafür, dass dieselbe Frist auch für Exporte, das Observability-Backend und Backups gilt.
- 5
Zugriffsrollen trennen und nur aggregiert berichten
Plattform-Engineers sehen technische Logs für den Betrieb, das Controlling sieht Kosten pro Team, Führungskräfte sehen überhaupt keine personenbezogenen Daten. Berichte gehen pro Team und Monat heraus, mit einer Mindestgruppengröße aus der Vereinbarung, damit sich ein Zweierteam nicht auf Einzelne zurückrechnen lässt. Bei Copilot begrenzen Sie, wer die Berechtigung zum Einsehen der Nutzungsmetriken hat, denn diese Berichte sind personenbezogen.
- 6
Ausnahmen dokumentieren, vor allem Sicherheitsuntersuchungen
Es wird Fälle geben, in denen personenbezogene Daten nötig sind, etwa ein geleakter Schlüssel oder der Verdacht, dass über den Assistenten Daten abfließen. Halten Sie fest, wer eine Re-Identifizierung oder eine befristete Erfassung von Inhalten beantragen darf, wer zustimmt, wie der Betriebsrat informiert wird, wie lange die Maßnahme läuft und wann die erfassten Daten gelöscht werden. Eine Ausnahme mit Verfahren lässt sich leichter vereinbaren als das vage Versprechen, nie hinzuschauen.
Was Datenschutz und KI-Verordnung ergänzen
Für Datenschutzbeauftragte sind Logs, die sich Beschäftigten zuordnen lassen, personenbezogene Daten, und die Grundsätze der DSGVO gelten für sie wie für jede andere Aufzeichnung. Art. 5 Abs. 1 DSGVO verlangt einen festgelegten Zweck, auf das notwendige Maß beschränkte Daten und eine Speicherung nicht länger als erforderlich, was sich direkt in den Schritten oben abbildet. Art. 88 erlaubt den Mitgliedstaaten, durch Rechtsvorschriften oder Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften für Beschäftigtendaten zu erlassen, und nennt Überwachungssysteme am Arbeitsplatz als Punkt, den diese Vorschriften berücksichtigen müssen. Ist eine Verarbeitung voraussichtlich mit einem hohen Risiko verbunden, verlangt Art. 35 vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Ob das bei Ihnen zutrifft, klären Sie mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Jeder Anbieter, der Logs oder Prompts in Ihrem Auftrag verarbeitet, ob Modell-API, Hosting oder gemanagtes Gateway, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Art der Daten festlegt und die Löschung oder Rückgabe der Daten nach Ende der Leistung vorsieht. Fragen Sie jeden Anbieter, was er auf seiner Seite wie lange protokolliert, denn diese Logs liegen außerhalb Ihrer Konfiguration und außerhalb dessen, was Sie dem Betriebsrat zeigen können.
Die KI-Verordnung berührt die Protokollierung vor allem über Art. 26, der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen betrifft. Nach Art. 26 Abs. 6 müssen sie die automatisch erzeugten Logs für einen der Zweckbestimmung angemessenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aufbewahren, soweit Unions- oder nationales Recht nichts anderes bestimmt. Art. 26 Abs. 7 verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertretung und die betroffenen Beschäftigten zu informieren, bevor ein Hochrisiko-System am Arbeitsplatz in Betrieb genommen oder verwendet wird. Laut der Zeitleiste des AI Act Service Desk der Europäischen Kommission, die die Änderungen durch den Digital Omnibus berücksichtigt, gelten die Hochrisiko-Vorschriften für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 (Stand 7. November 2026). Ein interner Assistent oder ein Coding-Agent ist nach unserer Einschätzung meist kein Hochrisiko-System. Setzen Sie KI aber für Entscheidungen über Beschäftigte ein, kann die Mindestfrist von sechs Monaten mit einer kurzen Frist aus der Betriebsvereinbarung kollidieren. Planen Sie beides deshalb gemeinsam.
Checkliste für das Gespräch mit dem Betriebsrat
Bringen Sie Belege mit. Der Betriebsrat und gegebenenfalls sein Sachverständiger wollen sehen, was im laufenden System konfiguriert ist. Nach unserer Erfahrung läuft das Gespräch besser, wenn diese Punkte vor dem ersten Termin bereitliegen:
- Ein Datenflussdiagramm vom Bildschirm der Nutzer bis zum Modellanbieter, in dem jede Stelle markiert ist, an der Logs entstehen
- Ein Verzeichnis jedes Logs Feld für Feld, mit Zweck, Leseberechtigten und Aufbewahrungsfrist
- Die tatsächliche Konfiguration: Gateway-Einstellungen, Telemetrie-Einstellungen in der Managed-Settings-Datei, Collector-Regeln und alle Werte aus Admin-Oberflächen, die diese überschreiben
- Eine Testanfrage während des Termins und danach der Blick darauf, was genau in jedem Log angekommen ist
- Beispielberichte in ihrer endgültigen Form, nach Teams aggregiert, damit sich niemand etwas vorstellen muss
- Die Rollen- und Berechtigungsmatrix, einschließlich der Frage, wer Admin-Rechte am Gateway hat und wer Copilot-Metriken einsehen kann
- Das Ausnahmeverfahren für Sicherheitsuntersuchungen mit Freigabe- und Löschschritten
- Eine Liste der Logs auf Anbieterseite und der Auftragsverarbeitungsverträge, die sie abdecken
- Ein Änderungsverfahren: welche Konfigurationsänderungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen, und eine Prüfung nach jedem Update von Gateway oder Agent, weil neue Versionen Felder hinzufügen können
Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Seite möchten: Wir bauen und betreiben solche Plattformen auf Ihren eigenen Servern oder in Ihrem eigenen Cloud-Konto und bereiten die Nachweise zur Konfiguration für das Gespräch vor.
On-Premise-KI auf eigenen ServernLiteLLM-Gateway: Aufbau und BetriebLLM-Plattform-Engineering
Fragen
Braucht schon ein Pilot mit wenigen Nutzern den Betriebsrat?
Das Recht erfasst die Einführung ebenso wie die Anwendung, und das Gericht stellt darauf ab, was das System aufzeichnen kann. Dass Sie das Projekt Pilot nennen, ändert daran nichts. Nehmen echte Beschäftigte an einem Pilot teil, dessen Logs sie identifizieren, beziehen Sie den Betriebsrat vor dem Start ein. Eine kurze Vereinbarung für die Pilotphase ist ein möglicher Einstieg. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung, denn dies ist keine Rechtsberatung.
Ist eine gehashte Nutzer-ID anonym?
Behandeln Sie sie als personenbezogenes Datum. Kann irgendjemand im Unternehmen den Hash einer Person zuordnen, etwa indem er die Mitarbeiterliste hasht und vergleicht, ist der Hash nur ein Pseudonym. Schlüssel auf Teamebene umgehen die Frage. Wo Sie Schlüssel pro Person brauchen, liegt die Zuordnung bei einer getrennten Rolle.
Können wir einen Sicherheitsvorfall trotzdem untersuchen?
Ja, wenn die Vereinbarung es vorsieht. Legen Sie Anlass, Freigabe, Information des Betriebsrats, Befristung und Löschdatum vorab fest und protokollieren Sie jeden Zugriff auf re-identifizierte Daten. Ein dokumentiertes Verfahren erlaubt dem Sicherheitsteam, schnell zu handeln, ohne die Vereinbarung zu verletzen.
Brauchen Coding-Agenten eigene Regeln?
Meist ja, denn ihre Telemetrie misst Output: geänderte Zeilen, Commits, Pull Requests und aktive Zeit pro Entwickler. Sie können sie in derselben Rahmenvereinbarung wie den Assistenten regeln, mit einer Anlage, die die Entwicklerwerkzeuge und ihre Telemetrie-Einstellungen aufführt.
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Quellen
- Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Mitbestimmungsrechte (konsolidierte Fassung, buzer.de)
- Betriebsverfassungsgesetz, § 80 Allgemeine Aufgaben und Sachverständige (buzer.de)
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. März 2022, 1 ABR 20/21 (Microsoft Office 365)
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Art. 26, Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Zeitleiste zur Umsetzung der KI-Verordnung
- AI Act Service Desk der Europäischen Kommission: Hochrisiko-Leitlinien, Beschäftigung
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5, Fassung bei Erlass
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Kapitel IV mit Art. 28 und 35, Fassung bei Erlass
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 88: Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- LiteLLM-Dokumentation: Spezifikation des StandardLoggingPayload
- LiteLLM-Dokumentation: Einstellungen für Spend-Logs in der Oberfläche
- LiteLLM-Dokumentation: Logging
- LiteLLM-Dokumentation: Service Accounts
- Claude-Code-Dokumentation: Nutzung mit OpenTelemetry überwachen
- GitHub-REST-API-Dokumentation: Copilot-Nutzungsmetriken
- OpenTelemetry Collector contrib: Attributes-Prozessor
- Gleiss Lutz: Arbeitsgericht Hamburg zu ChatGPT, kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
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