KI für Ihre RolleBetriebsräte

KI-Systeme als Betriebsrat bewerten: was sie aufzeichnen und was Sie vereinbaren können

Ihr Arbeitgeber plant einen KI-Assistenten oder Agenten, und Sie sollen beurteilen, was das für die Beschäftigten bedeutet. Meist hängt das an den Protokollen: was das System aufzeichnet, wer es lesen kann und wie lange es gespeichert wird. Wir erklären das technisch, damit Sie es prüfen können, und Personalabteilung oder IT können Ihnen diese Seite weiterleiten. Sie ist keine Rechtsberatung: Wie Ihre Rechte in Ihrem Betrieb greifen, klären Sie mit Ihren Juristen.

Womit der Betriebsrat beginnt

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    Informationen verlangen, solange das System noch in der Planung ist.

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    Einen KI-Steckbrief anfordern: Zweck, Daten, Modelle, Protokollfelder, Zugriffsrollen und Aufbewahrung.

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    Die echte Konfiguration mit einer Testanfrage prüfen und ansehen, was in jedem Protokoll landet.

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    Die Regeln in einer Betriebsvereinbarung festhalten, mit einem Ampelverfahren für neue Werkzeuge und Funktionen.

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    Nach jedem Update erneut prüfen, denn neue Versionen können Protokollfelder hinzufügen.

Was vom Betriebsrat erwartet wird

Eine Einschätzung, ob ein System die Beschäftigten vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle schützt, und eine Vereinbarung, die auch nach dem Go-live trägt. Auslöser sind meist die Protokolle. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift die Mitbestimmung, wenn eine technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Leistung oder Verhalten der Beschäftigten zu überwachen, unabhängig davon, was der Arbeitgeber beabsichtigt. Ein KI-Assistent, ein Gateway vor den Modellen oder ein Coding-Agent, der aufzeichnet, wer wann welche Anfrage gestellt hat, kann diesen Maßstab erfüllen.

Private Nutzung wird anders behandelt. Das Arbeitsgericht Hamburg sah 2024 (24 BVGa 1/24) kein Mitbestimmungsrecht, als Beschäftigte ChatGPT im Browser über eigene private Konten nutzten und der Arbeitgeber keine Daten vom Anbieter erhielt. Sobald der Arbeitgeber ein eigenes KI-System betreibt und dessen Protokolle hält, sieht es anders aus. Ihre Rechte im Überblick, wie sie der Bitkom-Leitfaden „KI und Mitbestimmung“ aus dem Jahr 2026 zusammenfasst:

  • § 90 BetrVG: Der Arbeitgeber muss Sie rechtzeitig unterrichten, wenn er Arbeitsverfahren plant, und KI ist ausdrücklich genannt.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei Systemen, die überwachen können. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
  • § 80 Abs. 3 BetrVG: Wenn Sie die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen müssen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich.
  • § 95 Abs. 2a BetrVG: Auswahlrichtlinien unterliegen Ihrer Beteiligung auch dann, wenn KI sie erstellt.

Die Fragen, die dem Betriebsrat gestellt werden, und die er selbst stellt

Sie kommen von Beschäftigten, Personalabteilung und Geschäftsführung und tauchen genau so in Gewerkschafts-FAQs, Kanzlei-Leitfäden und Foren auf:

  • „KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen?“
  • „Reicht es, den Betriebsrat vor dem Rollout zu informieren?“
  • „Was gehört in eine Betriebsvereinbarung?“
  • „Was können Betriebsräte tun, wenn sie mit KI-Plänen nicht einverstanden sind?“
  • „Wie stellen wir sicher, dass das Tool keine Arbeitsplätze gefährdet?“
  • „Was protokolliert das System, und kann man daraus Leistung oder Verhalten auswerten?“
  • „Sind das vernünftige Steuerungsdaten, oder fühlt sich das auch ohne Prompt-Inhalte übergriffig an?“

Was zu entscheiden ist, und in welcher Reihenfolge

Die Reihenfolge folgt den Daten: zuerst, wofür das System da ist, dann, was es aufzeichnet, dann, wer es sieht und wie lange.

  • Zweck: wofür das System da ist und wofür ausdrücklich nicht, etwa für die Bewertung individueller Leistung.
  • Protokollfelder: welche Felder erfasst werden, als Feldliste, und welche abgeschaltet sind.
  • Identifikation: Team-Schlüssel oder pseudonymisierte IDs statt Namen, und wer eine etwaige Zuordnung zu Personen halten darf.
  • Zugriff und Berichte: wer was sieht, auf welcher Aggregationsstufe, mit einer Mindestgruppengröße, damit ein kleines Team nicht als Einzelpersonen lesbar wird.
  • Aufbewahrung: wie lange jedes Protokoll gespeichert wird, im System selbst eingestellt und zusätzlich in der Vereinbarung festgeschrieben.
  • Menschliche Freigabe: welche Ergebnisse ein Mensch prüfen muss, bevor sie jemanden betreffen, und dass keine Entscheidung über Beschäftigte automatisiert wird.
  • Änderungen: welche neuen Werkzeuge, Datenquellen oder Agentenfunktionen Ihre Zustimmung brauchen und welche einem einfacheren Verfahren folgen können.
  • Ausnahmen: wie bei einer Sicherheitsuntersuchung auf personenbezogene Daten zugegriffen werden darf, wer das freigibt, wie Sie informiert werden und wann die Daten gelöscht werden.

Wie eine Betriebsvereinbarung das System beschreiben kann

Der Bitkom-Leitfaden aus dem Jahr 2026 empfiehlt, dass eine Betriebsvereinbarung zu KI festhält, wer auf welche Daten zugreifen darf und „wie Zugriffe protokolliert werden“, und dass sie ein Ampelverfahren für Freigaben, einen KI-Steckbrief, Testphasen und Regeln für menschliche Freigaben vorsieht. Eine Rahmenvereinbarung mit einem Steckbrief pro System bedeutet, dass ein neues Werkzeug keine ganz neue Vereinbarung braucht. Wir schreiben den Steckbrief für jedes System, das wir bauen, mit IT und Personalabteilung, und er enthält:

  • Den Zweck und die Aufgaben des Systems, in einfachen Worten.
  • Die Datenquellen, die es liest, und die Systeme, in die es schreiben kann.
  • Die Modelle und wo sie laufen: auf eigenen Servern, im eigenen Cloud-Konto oder bei einem Anbieter.
  • Jedes Protokollfeld, seinen Zweck, wer es lesen darf und wie lange es gespeichert wird.
  • Die Freigabepunkte, an denen ein Mensch das Ergebnis prüft.
  • Was das System nicht tut: kein Ranking und keine Bewertung von Beschäftigten.
  • Die Ergebnisse des Abnahmetests und das Änderungsverfahren.

Ein Ampelverfahren für neue Werkzeuge und Funktionen

Eine mögliche Gestaltung: Grün für Nutzungen, die von der Rahmenvereinbarung und ihren Steckbriefen gedeckt sind, Gelb für Änderungen, die Ihnen gemeldet und gegen den Steckbrief geprüft werden, Rot für Nutzungen, die eine eigene Vereinbarung brauchen oder ausgeschlossen sind, etwa alles, was einzelne Beschäftigte bewertet. Die genauen Kategorien verhandeln Sie mit dem Arbeitgeber. Technisch macht ein Gateway vor allen Modellen das Verfahren durchsetzbar: Ein nicht freigegebenes Modell oder Werkzeug ist nicht erreichbar.

Die Risiken, die der Betriebsrat im Blick hat, und wie sie behandelt werden

  • Leistungskontrolle über Protokolle: Team-Schlüssel oder pseudonymisierte IDs, standardmäßig keine gespeicherten Prompts, nur Berichte auf Teamebene und eine im System eingestellte Aufbewahrung. Wir berichten nach Team, Aufgabe und Modell und bewerten nie einzelne Personen.
  • Arbeitsinhalte werden sichtbar: Chatverläufe und Prompts zeigen, woran jemand gearbeitet hat und wie. Ihre Speicherung bleibt abgeschaltet, solange kein Zweck mit Ihnen vereinbart ist.
  • Später hinzugefügte Funktionen: Updates können Protokollfelder oder Funktionen ergänzen. Ein Änderungsverfahren und eine Prüfung nach jedem Update halten die Vereinbarung gültig.
  • Entscheidungen über Menschen: Anwendungen wie das Sichten und Ranken von Bewerbungen sind nach der KI-Verordnung Hochrisiko-Anwendungen. Nach ihrem Artikel 26 Absatz 7 muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung informieren, bevor ein solches System am Arbeitsplatz eingesetzt wird, und die Hochrisiko-Regeln für diese Systeme gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027. Wir bauen keine Systeme, die ohne Menschen über Beschäftigte entscheiden.
  • Arbeitsplätze: Wir versprechen nicht, dass sich keine Stelle verändert. In der Bitkom-Befragung 2026 erwarten 57 % der Unternehmen, dass KI ihre Belegschaft innerhalb von zwei Jahren verkleinert, 45 % leicht und 12 % deutlich. Was wir tun können: den Effekt pro Prozess messbar machen und die Ergebnisse mit Ihnen und dem Team teilen. Personalentscheidungen trifft die Geschäftsführung im Rahmen Ihrer Rechte. Das System trifft keine.
  • Akzeptanz und Kompetenz: In der Bitkom-Befragung 2026 war fehlende Akzeptanz der Beschäftigten für 42 % der KI-Nutzer ein Hemmnis, zwei Drittel der Unternehmen schätzten die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten als gering ein, und 25 % boten keine Schulung an. Das Team an den Tests zu beteiligen und eine kurze Einführung in jedes Werkzeug helfen mehr als Versprechen.

Welche Nachweise Sie von jedem Anbieter verlangen sollten

Verlangen Sie von uns und von jedem anderen Anbieter Belege, die sich prüfen lassen. Ihr Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann alles davon prüfen:

  • Ein Datenflussdiagramm, das jede Stelle markiert, an der Protokolle geschrieben werden.
  • Eine Liste jedes Protokolls Feld für Feld, mit Zweck, Lesern und Aufbewahrungsfrist.
  • Die echte Konfiguration selbst: Gateway-Einstellungen, Telemetrie-Einstellungen und alle Admin-Einstellungen, die sie überschreiben.
  • Eine Testanfrage während der Sitzung und danach ein Blick darauf, was genau in jedem Protokoll gelandet ist.
  • Beispielberichte in ihrer endgültigen Form, aggregiert nach Team.
  • Die Rollen- und Berechtigungsmatrix, einschließlich der Frage, wer Admin-Rechte hat.
  • Was der Modellanbieter auf seiner Seite aufzeichnet, und wie lange.

Wo der Betriebsrat anfangen sollte

Bitten Sie Personalabteilung oder IT um den Steckbrief und die Feldliste, bevor der Pilot beginnt, denn schon ein Pilot mit echten Beschäftigten, deren Protokolle sie identifizieren, kann unter die Mitbestimmung fallen. Wenn Ihr Unternehmen mit uns arbeitet, kommen wir in eine Sitzung mit Personalabteilung und IT und zeigen die Konfiguration live. Das erste 30-minütige Gespräch ist kostenlos und braucht keinen Zugriff auf Systeme oder Daten, und Personalabteilung oder IT können Sie dazu einladen. Unser Leitfaden zu Betriebsrat und KI-Protokollen geht gängige Assistenten, Gateways und Coding-Agenten Feld für Feld durch.

Fragen

Muss der Betriebsrat bei der Einführung von KI-Agenten mitbestimmen?

Wo der Agent oder seine Protokolle objektiv geeignet sind, Leistung oder Verhalten zu überwachen, haben Sie nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in der Regel mitzubestimmen, unabhängig davon, was der Arbeitgeber beabsichtigt. Die meisten KI-Systeme in Unternehmen protokollieren, wer sie wann genutzt hat, deshalb ist die Frage in der Praxis meist das Wie, nicht das Ob. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihren Juristen. Das ist keine Rechtsberatung.

Reicht es, den Betriebsrat vor dem Rollout zu informieren?

Nach § 90 BetrVG muss der Arbeitgeber Sie rechtzeitig unterrichten, solange er noch plant, und wo die Mitbestimmung greift, darf das System nicht ohne Ihre Zustimmung oder einen Spruch der Einigungsstelle eingeführt werden. Eine Information kurz vor dem Rollout kommt für beides meist zu spät. Das ist keine Rechtsberatung.

Was gehört in eine Betriebsvereinbarung zu KI?

Zweck, Feldliste der Protokolle, Identifikation, Zugriffsrollen, Aggregationsstufe, Aufbewahrung, Freigabepunkte, Änderungsverfahren und Ausnahmen, dazu ein KI-Steckbrief pro Werkzeug. Der Bitkom-Leitfaden 2026 ergänzt ein Ampelverfahren für Freigaben, Testphasen und Regeln für menschliche Freigaben.

Lässt sich ein KI-System so einrichten, dass es keine individuelle Leistung auswerten kann?

Weitgehend ja: Schlüssel pro Team, keine gespeicherten Prompts, pseudonymisierte IDs mit getrennt verwahrter Zuordnung, kurze Aufbewahrung und Berichte auf Teamebene mit Mindestgruppengröße. Für die Sicherheit können einzelne personenbezogene Daten nötig sein. Das gehört in ein dokumentiertes Ausnahmeverfahren.

Ist eine pseudonymisierte ID anonym?

Nein. Wenn jemand sie einer Person zuordnen kann, etwa indem er die Personalliste hasht und vergleicht, ist sie ein Pseudonym und bleibt ein personenbezogenes Datum. Team-Schlüssel umgehen die Frage. Wo Schlüssel pro Person nötig sind, verwahrt eine getrennte Rolle die Zuordnung.

Wie stellen wir sicher, dass das Tool keine Arbeitsplätze gefährdet?

Ehrlich garantieren kann das kein Anbieter. Sie können vereinbaren, wofür das System da ist, dass sein Effekt pro Prozess gemessen und mit Ihnen geteilt wird und wie mit Veränderungen der Arbeit umgegangen wird. Personalentscheidungen bleiben bei der Geschäftsführung, und dabei gelten Ihre Rechte.

Braucht schon ein kleiner Pilot den Betriebsrat?

Die Mitbestimmung umfasst die Einführung ebenso wie die Anwendung, und der Maßstab ist, was das System aufzeichnen kann. Wenn echte Beschäftigte an einem Pilot teilnehmen, dessen Protokolle sie identifizieren, binden Sie den Betriebsrat vorher ein. Eine kurze Vereinbarung für die Pilotphase ist ein möglicher Einstieg. Das ist keine Rechtsberatung.

Können wir einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen?

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG gilt ein Sachverständiger als erforderlich, wenn Sie die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen. Wir geben Ihrem Sachverständigen die Konfiguration, die Feldlisten und den Testzugang, die er braucht, um unsere Angaben zu prüfen.

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