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Antworten für die Belegschaft, Entscheidungen über Menschen trifft weiter ein Mensch
Ihr HR-Team beantwortet die immer gleichen Fragen zu Urlaub, Reisekosten und Zusatzleistungen seltener, und neue Kolleginnen und Kollegen finden, was sie brauchen, ohne sich durchfragen zu müssen. Wir bauen einen HR-Assistenten, der nur aus freigegebenen HR-Dokumenten antwortet, mit einer Protokollierung, der Ihr Betriebsrat zustimmen kann, und ohne Überwachung einzelner Personen. Systeme, die Lebensläufe sichten, Bewerbende in eine Rangfolge bringen oder Leistung bewerten, bauen wir nicht.
So funktioniert es
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Die Personalabteilung legt fest, welche Dokumente der Assistent nutzen darf: Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Onboarding-Leitfäden und Formulare.
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Beschäftigte fragen in Teams oder im Intranet und bekommen eine Antwort mit dem Absatz, aus dem sie stammt.
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Fragen zu einem Einzelfall oder ohne klare Antwort in den Dokumenten gehen an die Personalabteilung.
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Protokolle enthalten nur, was zur Prüfung der Antworten nötig ist, ohne Namen, nach Regeln, die mit dem Betriebsrat vereinbart sind.
Was sich für die Personalabteilung und die Beschäftigten ändert
Ein HR-Assistent nimmt der Personalabteilung Routinefragen ab. Beschäftigte fragen, wie sie Elternzeit beantragen, was die Reisekostenrichtlinie sagt oder welche Betriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten gilt. Jede Antwort kostet die Personalabteilung Zeit, und dieselbe Frage kommt immer wieder. Ein Assistent antwortet aus den freigegebenen Dokumenten, wann immer die Frage gestellt wird, für jeden Standort mit denselben Worten, und gibt Einzelfälle an die Personalabteilung weiter.
Hier ist noch Luft. In der Bitkom-Umfrage unter 852 Unternehmen, veröffentlicht im Januar 2025, nutzten 9 % bereits einen Chatbot für interne HR-Fragen, und 49 % konnten sich das vorstellen. Im Onboarding setzten 11 % KI ein. In der Randstad-ifo-Umfrage für das dritte Quartal 2025 bewerteten etwa 64 % der Personalverantwortlichen den aktuellen Nutzen von KI im HR-Bereich als „gering“ oder „eher gering“, und 44 % sahen den größten Nutzen im Vertragsmanagement und in der Dokumentenerstellung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fasste 2025 zusammen: „KI-Tools können Personalabteilungen von vielen Aufgaben entlasten“.
- Weniger wiederholte Fragen per Mail und Telefon an die Personalabteilung, gezählt in Ihrem HR-Postfach vorher und nachher.
- Dieselbe Antwort auf dieselbe Frage an jedem Standort, mit dem Absatz, aus dem sie stammt.
- Neue Kolleginnen und Kollegen finden Onboarding-Informationen, ohne sich durchzufragen.
- HR-Dokumente als Entwurf aus Ihren Vorlagen, sodass die Personalabteilung prüft und unterschreibt, statt neu zu schreiben.
Welche Arbeit die KI in der Personalabteilung übernimmt
Der Assistent beantwortet Fragen, führt neue Kolleginnen und Kollegen ein und entwirft Dokumente. Einen Menschen beurteilt er nie. Die Version für Beschäftigte hat keinen Zugriff auf Personalakten: Eine Frage wie „Wie viele Urlaubstage habe ich noch?“ gehört in das Self-Service Ihres HR-Systems, und der Assistent verlinkt dorthin. Für diese Aufgaben bauen wir ihn.
- HR-Fragen zu Urlaub, Krankmeldung, Reisekosten, Dienstwagen, mobilem Arbeiten und Zusatzleistungen, beantwortet aus Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, mit zitiertem Absatz und der Fassung für den Standort der fragenden Person.
- Ein Onboarding-Assistent: wer Ansprechpartner ist, welche Schulungen Pflicht sind, wie man IT-Zugänge beantragt und wo die Formulare liegen, gebaut aus Ihren Onboarding-Leitfäden.
- HR-Verwaltungsdokumente: Arbeitgeberbescheinigungen, Standardschreiben und Vertragsänderungen als Entwurf aus Ihren Vorlagen und den Daten im HR-System, zur Prüfung und Unterschrift durch die Personalabteilung.
- Arbeitszeugnisse, formuliert aus der Beurteilung, die die Führungskraft selbst abgibt. Die Bewertung kommt von der Führungskraft. Das System formuliert nur, was es bekommt, und bewertet niemanden.
- Suche für die Personalabteilung über Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Prozessbeschreibungen, damit HR-Business-Partner einheitlich antworten.
Was bei Personalabteilung und Führungskräften bleibt
Jede Entscheidung über einen Menschen bleibt bei einem Menschen: Einstellung, Vergütung, Beförderung, Abmahnung, Versetzung und Kündigung. Der Assistent bereitet keine davon vor, reiht nicht und empfiehlt nichts.
- Einzelfälle gehen an die Personalabteilung: Sobald eine Frage eine bestimmte Person, einen Vertrag oder ein Gehalt betrifft, übergibt der Assistent.
- Die Personalabteilung verantwortet die Inhalte: Genutzt werden nur Dokumente, die sie freigegeben hat, und eine geänderte Richtlinie ersetzt die alte Fassung.
- Dokumente bleiben Entwürfe, bis die Personalabteilung sie prüft und unterschreibt. Nichts geht automatisch an Beschäftigte.
- Änderungen an Umfang, Quellen oder Protokollierung des Assistenten werden vor dem Go-live mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Was wir in der Personalabteilung nicht bauen
Wir bauen keine Systeme, die Lebensläufe sichten oder filtern, Bewerbende in eine Rangfolge bringen oder vorauswählen, Leistung bewerten oder Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung vorbereiten. Nach Anhang III Nummer 4 der KI-Verordnung (AI Act) sind das Hochrisiko-Anwendungen, und nach dem Digital Omnibus gelten die Pflichten dafür ab dem 2. Dezember 2027, wie die Kanzlei Lewis Silkin im Juli 2026 zusammenfasste. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten (Grant Thornton, 2026).
Für das Unternehmen, das ein solches System einsetzt, im Sinne der KI-Verordnung der Betreiber, heißt das ab diesem Datum: die Hochrisiko-Pflichten einschließlich menschlicher Aufsicht. Dazu kommen weitere Gesetze. Nach Art. 22 DSGVO dürfen Absagen nicht ohne echte menschliche Prüfung vollautomatisch erfolgen. Auswahlrichtlinien brauchen nach § 95 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats, und § 95 Abs. 2a stellt klar, dass das auch gilt, wenn bei ihrer Aufstellung KI eingesetzt wird. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift bei jedem System, das Leistung oder Verhalten überwachen kann. Und nach dem AGG gilt eine Diskriminierung durch ein System als Diskriminierung durch den Arbeitgeber.
Unternehmen setzen KI dort durchaus ein. In der HR-Umfrage von Randstad und ifo für das dritte Quartal 2025 nutzten 33 % der Unternehmen, die KI im Recruiting einsetzen, sie für die Analyse von Lebensläufen und 31 % für die Vorauswahl. Wir bauen solche Systeme nicht und sagen das, bevor jemand fragt. Wenn Sie ein solches Produkt prüfen, sind Ihr Datenschutzbeauftragter, Ihr Betriebsrat und Ihre Juristen die richtige erste Adresse.
Wie wir den HR-Assistenten bauen
Der Assistent läuft auf Ihrer Infrastruktur und liest nur die HR-Dokumente, die Sie freigeben.
- Quellen: die freigegebenen HR-Dokumente in SharePoint oder einer Dateiablage, versioniert, mit Gültigkeit und den Standorten oder Beschäftigtengruppen, für die sie gelten.
- Antworten mit Quellenangabe über RAG, also Antworten aus Ihren eigenen Dokumenten mit angezeigter Quelle. Wenn die Dokumente die Frage nicht beantworten, sagt der Assistent das und bietet die Übergabe an die Personalabteilung an.
- Zugang über Teams oder das Intranet mit Single Sign-on, sodass alle die Regeln ihres eigenen Standorts und ihrer Gruppe sehen und keine fremden.
- HR-Systeme wie SAP SuccessFactors, Personio oder Workday werden nur für die Dokumentenerstellung angebunden, lesend und nur für die Personalabteilung.
- Betrieb auf eigenen Servern oder in Ihrem eigenen Cloud-Konto. Fragen der Beschäftigten und HR-Dokumente verlassen Ihre Umgebung nicht.
- Kaufen oder bauen: HR-Suiten und Microsoft 365 Copilot bringen eigene KI-Funktionen mit. Wenn sie nur aus Ihren freigegebenen Dokumenten antworten und ihre Protokollierung zu Ihrer Betriebsvereinbarung passt, nutzen Sie sie. Ein eigener Aufbau lohnt sich, wenn Antworten streng aus einem freigegebenen Bestand mit Quellenangabe kommen müssen, wenn die Protokollierung einer Betriebsvereinbarung im Detail folgen muss oder wenn die Daten auf eigenen Servern bleiben müssen.
Wie wir den HR-Assistenten vor dem Go-live testen
Die Personalabteilung sammelt echte Fragen aus ihrem Postfach, anonymisiert, und hält zu jeder die richtige Antwort und Quelle fest. Diese Sammlung ist der Abnahmetest, und die Personalabteilung zeichnet das Ergebnis ab.
Nach dem Go-live läuft der Test erneut, sobald sich eine Richtlinie oder Betriebsvereinbarung ändert, und nach jedem Wechsel von Modell oder Prompt. Die Wirkung auf die Personalabteilung messen wir in Summen, etwa an den Fragen im HR-Postfach vorher und nachher, nie pro Person.
- Richtige Antwort mit richtiger Quellenangabe, aus der aktuellen Fassung des Dokuments.
- Richtige Übergabe, wenn eine Frage einen Einzelfall betrifft oder die Dokumente keine Antwort enthalten.
- Keine Antworten aus den Regeln eines anderen Standorts und keine Inhalte aus Dokumenten, die die Person nicht sehen darf.
- Fragen, mit denen der Assistent dazu gebracht werden soll, Kolleginnen, Kollegen oder Bewerber zu beurteilen, werden abgelehnt.
Betriebsrat, Datenschutz und Protokollierung im Personalbereich
Ein HR-Assistent, der nur Fragen zu Richtlinien beantwortet, entspricht nicht den Hochrisiko-Beispielen in den Quellen zur KI-Verordnung, auf die wir uns stützen. Der Betriebsrat ist trotzdem gefragt, wenn sich die Nutzung einzelnen Personen zuordnen lässt: Nach dem Bitkom-Leitfaden „KI und Mitbestimmung“ von 2026 greift § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn ein System objektiv geeignet ist, Leistung oder Verhalten zu überwachen, unabhängig von der Absicht. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied 2024 (24 BVGa 1/24) in einem Fall zu ChatGPT im Browser, dass dieses Recht nicht greift, wenn der Arbeitgeber über die KI keinen Zugriff auf Beschäftigtendaten hat. Das ist unsere Lesart der Quellen und keine Rechtsberatung. Sie entscheiden mit Ihrem Betriebsrat, Ihrem Datenschutzbeauftragten und Ihren Juristen.
Beschäftigtendaten sind durch die DSGVO und das deutsche Datenschutzrecht geschützt, und Beschäftigte müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen: Das ist die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 gilt. Die Protokollierung richten wir an der Betriebsvereinbarung aus, die nach dem Bitkom-Leitfaden festlegen sollte, wer auf welche Daten zugreifen darf und „wie Zugriffe protokolliert werden“.
- Keine Namen in den Nutzungsprotokollen: pseudonymisierte Kennungen oder gar keine, wo die Vereinbarung das vorsieht.
- Keine Auswertungen pro Person und keine Möglichkeit nachzusehen, wer was gefragt hat.
- Aufbewahrung nach der Betriebsvereinbarung, mit automatischer Löschung.
- Zugriff auf Protokolle nur für benannte Administratoren zur Fehlersuche, und jeder Zugriff wird selbst protokolliert.
- Ein KI-Steckbrief für den Betriebsrat: Zweck, Quellen, was protokolliert wird, wer es sieht, und die Testergebnisse.
Wo Sie in der Personalabteilung anfangen
Beginnen Sie mit den Fragen, die die Personalabteilung am häufigsten beantwortet, und holen Sie den Betriebsrat gleich zu Beginn dazu, lange vor dem Rollout.
- Listen Sie die wiederkehrenden Fragen aus dem HR-Postfach und die Dokumente auf, die sie beantworten.
- Prüfen Sie, ob diese Dokumente aktuell und freigegeben sind. Veraltete Richtlinien erzeugen veraltete Antworten.
- Stimmen Sie Umfang, Protokollierung und Aufbewahrung mit Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem ab.
- Führen Sie den Abnahmetest mit der Personalabteilung durch und öffnen Sie den Assistenten dann zuerst für einen Standort oder eine Gruppe.
Fragen
Welche HR-Aufgaben kann KI übernehmen?
Wiederkehrende Fragen aus freigegebenen Richtlinien und Betriebsvereinbarungen beantworten, neue Kolleginnen und Kollegen durch das Onboarding führen und Standarddokumente aus Vorlagen entwerfen, die die Personalabteilung prüft. Entscheidungen über Menschen übernimmt sie nicht, und Systeme, die Bewerber oder Beschäftigte sichten, reihen oder bewerten, bauen wir nicht.
Was verändert KI beim Onboarding neuer Mitarbeiter?
Neue Kolleginnen und Kollegen bekommen Antworten auf die vielen kleinen Fragen, etwa wer Ansprechpartner ist, welche Schulungen Pflicht sind und wie man Zugänge beantragt, aus Ihren Onboarding-Leitfäden, wann immer sie fragen. Personalabteilung und Führungskräfte wiederholen sich weniger und haben mehr Raum für den persönlichen Teil des Onboardings.
Ist KI im Recruiting erlaubt?
Sie ist nicht verboten, aber reguliert. Systeme, die Bewerbungen analysieren und filtern oder Kandidaten bewerten, sind nach Anhang III der KI-Verordnung Hochrisiko-Systeme, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Absagen dürfen nach Art. 22 DSGVO nicht ohne echte menschliche Prüfung vollautomatisch erfolgen. Und der Betriebsrat hat Mitbestimmungs- und Zustimmungsrechte. Deshalb bauen wir solche Systeme nicht. Bei jedem Produkt, das Sie in Betracht ziehen, beraten Sie Ihre Juristen und Ihr Datenschutzbeauftragter.
Welche Risiken hat KI im Personalwesen?
An erster Stelle steht Diskriminierung: Nach dem AGG gilt die Diskriminierung durch ein System als Diskriminierung durch den Arbeitgeber. Dazu kommen die Überwachung von Beschäftigten, womit § 87 BetrVG ins Spiel kommt, falsche Antworten aus veralteten Richtlinien und personenbezogene Daten, die Menschen erreichen, die sie nicht sehen sollten. Der Assistent, den wir bauen, vermeidet das Erste, weil er keine Urteile über Menschen fällt, und begegnet dem Rest mit freigegebenen Quellen, Tests, Berechtigungen und einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Protokollierung.
Wie weit dürfen arbeitsrechtliche Entscheidungen mit KI automatisiert werden?
Wir automatisieren sie gar nicht. Der Assistent kann der Personalabteilung helfen, die Regel zu finden und ein Schreiben zu entwerfen, aber ein Mensch entscheidet, mit echter Prüfung statt eines Klicks auf einen Vorschlag. Rechtlich setzen Art. 22 DSGVO und die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung die Grenzen. Zu den Einzelheiten beraten Sie Ihre Juristen.
Ist ein interner KI-Assistent mitbestimmungspflichtig?
Oft ja, denn § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift, wenn ein System objektiv geeignet ist, Leistung oder Verhalten zu überwachen, unabhängig von der Absicht. Selbst wo das nicht der Fall sein sollte, erleichtert eine frühe Beteiligung des Betriebsrats die Einführung. Wir liefern den KI-Steckbrief, das Protokollierungskonzept und die Testergebnisse, die er für seine Entscheidung braucht. Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihnen und Ihren Juristen.
Was sollte protokolliert werden, und was nicht?
Protokolliert wird, was nötig ist, um Antworten zu prüfen und zu verbessern: der Fragetext mit maskierten erkennbaren personenbezogenen Angaben, die genutzten Quellen, die Antwort und etwaige Fehler, mit pseudonymisierten oder ganz ohne Nutzerkennungen. Nicht protokolliert werden Namen, es gibt keine Auswertungen pro Person, und gelöscht wird nach den Fristen der Betriebsvereinbarung. Jeder Zugriff auf die Protokolle wird selbst protokolliert.
Was, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Dann entfällt die Mitbestimmung. Der Datenschutz gilt weiter: Beschäftigtendaten werden nach DSGVO und deutschem Datenschutzrecht verarbeitet, Beschäftigte müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, und dasselbe Protokollierungskonzept schützt das Vertrauen. Wir empfehlen, den Assistenten der Belegschaft vor dem Go-live zu erklären.
Verwandte Leistungen
Betriebsräte
Was ein KI-System protokolliert, wie die Überwachung Einzelner ausgeschlossen wird und wie eine Betriebsvereinbarung das System beschreiben kann.
Datenschutzbeauftragte
Was bei jeder Betriebsart das Unternehmen verlässt, was wie lange protokolliert wird und die technische Zuarbeit für Ihre DSFA.
Wissensassistenten (RAG)
Beschäftigte finden Antworten in internen Dokumenten in Sekunden, mit Quellenangaben, Berechtigungen und Tests anhand Ihrer eigenen Fragen.
Wissensmanagement mit KI
Mitarbeitende fragen und bekommen die Antwort mit Quelle, statt SharePoint, Dateiablagen und Tickets zu durchsuchen oder auf die eine Kollegin zu warten, die es weiß.
On-Premise-KI
KI für Angebote, Verträge und Kundenakten, und die Daten bleiben im Unternehmen: eigene Server oder eigenes Cloud-Konto, vor dem Go-live geprüft.
Aus dem Blog
Betriebsrat und KI-Protokollierung
Welche Felder in den Logs von KI-Assistent, LLM-Gateway und Coding-Agenten eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle im Sinne von § 87 BetrVG ermöglichen und wie Sie die Protokollierung so einstellen, dass die Betriebsvereinbarung hält.
Berechtigungen in RAG
Wie Zugriffsregeln aus Quellsystemen in einen Retrieval-Index gelangen, wo sie verloren gehen und welche Negativtests zeigen, dass niemand abruft, was er nicht öffnen darf.
Veraltete Dokumente in RAG
Wie ein Retrieval-Assistent aktuell bleibt, wenn Dokumente bearbeitet, umbenannt, eingeschränkt oder gelöscht werden, mit Sync-Design und Canary-Tests, die Altinhalte ausschließen.
Aufbewahrung von KI-Traces
Was Sie protokollieren sollten, um Agenten zu debuggen, ohne jeden sensiblen Prompt aufzubewahren: drei Stufen von Trace-Daten, Inhalte standardmäßig aus, Grenzen der Schwärzung und Fristen Ihrer Verantwortlichen.
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